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116 116 die Sperrnotrufnummer für alle Fälle


Bei Verlust oder Diebstahl der VR-BankCard und der Kreditkarte sollten Sie Ihre Karten schnellstmöglich sperren. Ebenso wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand Ihren Online-Banking-Zugang (VR-NetKey oder VR-NetWorldCard) kennt.

 

Tipps zur Sperre der Karten und Online-Zugänge:

· Sperren Sie Ihre Karten oder den Online-Zugang aus dem In- oder Ausland sofort über die gebührenfreie Rufnummer +49 116 116

· Ihre VR-BankCard können Sie auch direkt unter Telefon +49 (0) 1805 021 021 sperren (0,14 EUR/Minute aus dem dt. Festnetz, abweichender Mobilfunktarif). Dieser Sperrannahmedienst ist Tag und Nacht erreichbar. 

· Halten Sie für die Sperrung Ihrer VR-BankCard ihre Bankleitzahl und Kontonummer bereit und notieren Sie sich den Zeitpunkt der Kartensperrung

· Bei der Sperrung Ihrer Kreditkarte benötigen Sie die Kartennummer und die Laufzeit Ihrer Karte.

· Zur Sperrung Ihres Online-Zugangs benötigen Sie die Kontonummer.

· Erstatten Sie außerdem bei Diebstahl sofort Anzeige bei der Polizei. Notieren Sie sich dabei ebenfalls den Zeitpunkt der Anzeige und den Namen des Beamten, der die Anzeige aufnimmt. Bewahren Sie Ihr Exemplar der Anzeige gut auf

· Hinweise zum Dialogschema finden Sie hier http://www.servodata.de/dialog116116.html

 

Zusätzliche Tipps: 

· Mit dem Notfallpass (http://www.servodata.de/notfall-pass.doc) haben Sie alle Infos bei der Hand.

· Speichern Sie die entsprechenden Sperr-Notrufnummern im Handy, dann muss man im Notfall nicht lange suchen.

· Behandeln Sie ihre Karte wie Bargeld!

· Wer seine Kontoauszüge regelmäßig kontrolliert, kann widerrechtliche Abbuchungen rechtzeitig reklamieren und rückgängig machen. Solange Sie nicht grob fahrlässig handeln, wird Ihnen die unberechtigte Abbuchung von der Bank oder Sparkasse erstattet.

 

Grob fahrlässig handeln Sie, wenn:

· Sie die PIN auf der Karte vermerken oder zusammen mit der Karte am gleichen Ort, wie zum Beispiel im Geldbeutel, aufbewahren.

· Sie den Geldbeutel unbeaufsichtigt, etwa im Auto oder am Arbeitsplatz, zurücklassen.

· das Abhandenkommen der VR-BankCard nicht sofort bei der Bank oder der zentralen Sperrannahme melden.


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Karte sperren - aber richtig.