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Gemeinsamer Binnenmarkt

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrs-Raum ist Teil des EU-Binnenmarktes, den die Europäische Union seit 1992 schrittweise errichtet. Der Europäische Rat hat im März 2000 beschlossen, die EU mit der „Lissabon-Agenda" bis 2010 „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen".


Einheitlicher rechtlicher Rahmen in der EU

Ein einheitlicher Zahlungsverkehr im europäischen Binnenmarkt erfordert einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene. Das seit dem 31. Oktober 2009 geltende neue nationale Recht basiert auf Vorgaben der Europäischen Union (EU). Alle Banken in Deutschland mussten daher ihre Geschäftsbedingungen an die neuen Regelungen anpassen.


Nationale Verfahren existieren zunächst weiter

Die neuen Zahlungs-Instrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie deshalb 2008 zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen.





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