Wohnungsbauprämie kann jeder Arbeitnehmer erhalten.
Welche Prämie steht mir zu und wie bekomme ich diese? Fragen, auf die wir die richtige Antwort haben.

Folgende Verdienstgrenzen sind beim Anspruch auf Wohnungsbauprämie zu beachten. Das zu versteuernde Einkommen darf folgende Höchstsätze nicht übersteigen:  | Alleinstehende: 25.600 Euro.
|  | Verheiratete: 51.200 Euro. |

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