Zur Startseite Sitemap Impressum Kontakt Fragen und Antworten Suche





Wohnungsbauprämie kann jeder Arbeitnehmer erhalten.

Welche Prämie steht mir zu und wie bekomme ich diese? Fragen, auf die wir die richtige Antwort haben.



Folgende Verdienstgrenzen sind beim Anspruch auf Wohnungsbauprämie zu beachten. Das zu versteuernde Einkommen darf folgende Höchstsätze nicht übersteigen:

Alleinstehende: 25.600 Euro.
Verheiratete: 51.200 Euro.



Wünschen Sie weiterführende Informationen oder benötigen Sie einen individuellen Beratungstermin?






Internet Banking
Internet Broking

Anregen statt aufregen.
Sagen Sie`s uns.

 

Schwäbisch Hall - Fördermöglichkeiten
 
Bausparen - was ist das?
 
Schwäbisch Hall - 4P