1. Entlastung für die Erben
2. Friedensstiftung
3. Durchsetzung des Erblasserwillens
4. Minderjährigenschutz
5. Schutz für Menschen mit Behinderung
6. Steuerliche Verpflichtung
7. Schutz des Erben vor seinen eigenen Gläubigern
1. Entlastung für die Erben
2. Friedensstiftung
3. Durchsetzung des Erblasserwillens
4. Minderjährigenschutz
5. Schutz für Menschen mit Behinderung
6. Steuerliche Verpflichtung
7. Schutz des Erben vor seinen eigenen Gläubigern
Die Kosten für eine Testamentsvollstreckung richten sich vorranig nach den Bestimmungen im Testament. Der Deutsche Notarverein hat darüber hinaus eine Vergütungsregelung
vorgeschlagen. Diese Empfehlungen haben sich in der Praxis als faire Regelung für den Testamentsvollstrecker einerseits und die Erben andererseits bewährt. Die genauen Kosten erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch.