- kostenlose Kontoführung
- getrennt vom täglichen Zahlungsverkehr
- Online Banking
Das Börsenmodell
VR-Giro-Wertpapiere
VR-Giro-Wertpapiere ist das Konto für Transaktionen und Erträge im Wertpapiergeschäft.
Überblick
Das bietet das Girokonto
- Getrennt vom täglichen Zahlungsverkehr (normaler Zahlungsverkehr nicht möglich)
- Abrechnung vierteljährlich
- Kostenlose Kontoführung
Konditionen
Die nachfolgenden Zinssätze und Entgelte können sich ändern und ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis.
Stand: 01.04.2023
Kontoführung monatlich | 0,00 Euro |
Bargeldauszahlung mit Service | 1,50 Euro |
Bargeldauszahlung ohne Service |
0,42 Euro |
Bargeldeinzahlung mit Service | 3,00 Euro |
Bargeldeinzahlung ohne Service | 0,75 Euro |
Überweisung beleglos | 0,00 Euro |
Überweisung mit Service |
3,00 Euro |
Gutschrift einer Überweisung |
0,42 Euro |
Überweisung Terminal | 0,42 Euro |
Lastschrift beleglos | 0,00 Euro |
Lastschrifteinlösung | 0,42 Euro |
Scheckeinreichung | 1,00 Euro |
Dauerauftragsausführung |
0,42 Euro |
Sonstige Buchungen | 0,42 Euro |
Eingeräumte Kontoüberziehung Soll-Zins |
5,288 % |
Ausgabe einer Debitkarte (girocard) für den Kontoinhaber |
7,50 Euro p.a. |
Einrichtung, Änderung und Wiederaufnahme nach Aussetzung von Daueraufträgen auf Wunsch des Kunden in Euro innerhalb der EWR-Staaten |
0,00 Euro |
TAN-App VR SecureGo plus pro Nachricht |
0,06 Euro* |
Echtzeitüberweisung (online möglich) |
0,50 Euro |
Kontoauszug Postversand | 1,85 Euro |
Kontoauszugsdrucker | 2 Freiposten pro Monat, ab dann 0,50 Euro |
Automatischer Pflichtauszug nach 45 Tagen | 0,75 Euro |
Elektronischer Auszug | 1 Freiposten pro Monat, ab dann 0,50 Euro |
Kontoauszugsanlage pro Stück | 0,15 Euro |
* Soweit diese für einen erfolgreichen Zahlungsauftrag verwendet wird. | |
Zahlungsaufträge werden nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen durch die Bank werden nicht bepreist. |
Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG)
Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend die vorvertraglichen Entgeltinformationen zur Verfügung.