Lieferantenrichtlinie
Nachhaltigkeit bei der Heidenheimer Volksbank eG
In den vergangenen fast 160 Jahren hat die Heidenheimer Volksbank eG als genossenschaftliches Kreditinstitut stets gemeinsam mit ihren Mitgliedern, Kunden und Mitarbeitern eine lebenswerte Zukunft gestaltet – getreu unserem Leitspruch „Gemeinsam besser“. Verantwortungsvolles ökologisches, soziales und ökonomisches Handeln sehen wir als unseren Beitrag für alle Menschen unserer Region. Wir wollen den nachfolgenden Generationen dieser Menschen die Möglichkeit zur freien Gestaltung Ihres Lebens und Ihrer Umwelt geben und damit auch unserer Bank und den künftigen Mitgliedern und Kunden.
Wir erkennen Nachhaltigkeit als verantwortungsvolle Aufgabe und im Besonderen als Chance für unsere Bank als auch unserer Lieferanten und Dienstleister. Wirtschaftlichen Erfolg verknüpfen wir daher eng mit unserer Umwelt und Gesellschaft. Wir stehen für unsere Werte gegenüber unseren Mitgliedern, Kunden, Mitarbeitern und einer Vielzahl anderer Anspruchsgruppen ein. Wir sehen diese Werte als unabdingbare Bestandteile unserer Beziehungen gegenüber allen unseren Geschäftspartnern.
I. Grundsätze der Heidenheimer Volksbank eG
- Wir übernehmen Verantwortung für die Region und den genossenschaftlichen Auftrag
- Wir stehen für eine nachhaltige Unternehmensführung
- Wir unterstützen unsere Kunden und Mitglieder auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft
- Wir achten rechtliche Vorgaben
Weiter orientieren wir uns an den Prinzipien des UN Global Compact; ebenso an den ILO Kernarbeitsnormen, welche soziale Gerechtigkeit als wesentliche Voraussetzung für einen dauerhaften Weltfrieden sehen sowie wirtschaftliches Wachstum als wesentlich aber nicht ausreichend, um Gerechtigkeit, sozialen Fortschritt und die Beseitigung von Armut zu gewährleisten.
- Wir achten und unterstützen den Schutz der Menschenrechte im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
- Wir wahren das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
- Wir treten für die Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Kinderarbeit ein
- Wir setzen uns für die Beseitigung von Diskriminierung jeglicher Art bei Anstellung und Erwerbstätigkeit ein
- Wir treten gegen alle Arten der Korruption, inkl. Bestechung und Erpressung, ein
- Wir folgen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip
- Wir fördern die Entwicklung eines größeren Umweltbewusstseins
- Wir unterstützen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
II. Gegenstand der Vereinbarung
Nachhaltig und verantwortungsbewusst zu handeln ist ein strategisches Unternehmensziel der Heidenheimer Volksbank eG. Wir sind uns unserer sozialen, ökonomischen und ökologischen Verantwortung bewusst und sind daher bestrebt die Umweltbelastung und soziale Ungerechtigkeit auch in unseren Wertschöpfungsketten auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher beziehen wir auch unsere Lieferanten, Dienstleister und Hersteller ein und freuen uns, wenn Sie durch aktiven Schutz von Umwelt, Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit unsere gesamte Lieferkette auszeichnen.
Wir erwarten in diesem Zusammenhang von unseren Lieferanten, Dienstleistern und Herstellern ernsthafte Anstrengungen, den folgenden Anforderungen, die auf international anerkannten Standards beruhen, nachzukommen. Wir betrachten die Einhaltung und Erfüllung dieser Anforderungen als wesentlich für die jeweilige Geschäftsbeziehung:
(1) Pariser Klimaabkommen als Basis für eine nachhaltige Beschaffungsstrategie,
(2) Prinzipien des UN Global Compact (https://www.globalcompact.de/) aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Klima sowie Korruptionsprävention,
(3) BME- Verhaltensrichtlinie (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.)(https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ sowie
(4) Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen) (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm).
III. Nachhaltigkeitserklärung
Die Heidenheimer Volksbank eG bekennt sich zu ihrer wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung. Vor diesem Hintergrund werden bei der Bewertung des Angebotes und bei der zukünftigen Abwicklung jederzeit die Prinzipien der Nachhaltigkeit einbezogen.
Die Heidenheimer Volksbank eG strebt eine faire und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung mit ihren Lieferanten, Dienstleistern und Herstellern an und übernimmt Verantwortung gegenüber den Geschäftspartnern, der Umwelt und der Gesellschaft. Die Heidenheimer Volksbank eG erwartet daher auch von ihren Geschäftspartnern einen auf dauerhaftes und nachhaltiges Handeln ausgerichteten Geschäftsbetrieb, sowie die Achtung der jeweils geltenden Gesetze, Regelungen und internationalen Standards.
a) Umweltschutz
a. Der Lieferant, Dienstleister bzw. Hersteller sorgt für einen ausreichenden Umweltschutz. Hierbei erfüllt er mindestens die lokalen bzw. nationalen rechtlichen Anforderungen und sorgt für eine Minimierung der Umweltbelastungen.
b. Er strebt eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit an, d.h. Ziele zur Reduzierung der Umweltbelastung, Ziele im Bereich des Klimaschutzes als auch hinsichtlich eines schonenden Umgangs mit Ressourcen. Die Heidenheimer Volksbank eG begrüßt ausdrücklich, wenn der Lieferant, Dienstleister bzw. Hersteller bereits ein systematisches und organisatorisch verankertes Umweltmanagement betreibt bzw. dieses nachweislich aufbaut.
b) Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte sowie Diskriminierungsfreiheit
a. Der Lieferant, Dienstleister bzw. Hersteller erkennt die Menschenrechte an und hält sie ein. Dies gilt insbesondere für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
b. Die Mitarbeiter des Lieferanten, Dienstleisters bzw. Herstellers haben ein Mindestalter gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Konvention 138. Strengere lokale rechtliche Maßstäbe sind vorrangig zu beachten.
c. Der Lieferant, Dienstleister bzw. Hersteller schließt jede Form der Diskriminierung (z. B. aufgrund Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder sozialer Herkunft) mindestens entsprechend den Benachteiligungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus. Alle Mitarbeiter sind vor Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere sexueller Art, zu schützen.
c) Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Der Lieferant, Dienstleister bzw. Hersteller gewährleistet die entsprechende Arbeitssicherheit für seine Mitarbeiter, um Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Er hält dabei mindestens die rechtlichen lokalen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ein. Der Lieferant, Dienstleister bzw. Hersteller sorgt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mindestens gemäß der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sofern gesetzliche Normen geringere Anforderungen formulieren oder diese fehlen.
d) Gewährleistung fairer Entlohnung und fairer Arbeitsbedingungen
a. Der Lieferant, Dienstleister bzw. Hersteller zahlt seinen Mitarbeitern für einen angemessenen Lebensunterhalt ausreichende und angemessene Löhne. Er hält gesetzliche Mindestlöhne ein. Der Lieferant, Dienstleister bzw. Hersteller gewährleistet faire Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiter. Er hält nationale Gesetze und Verordnungen über Arbeitszeiten und Arbeitssicherheit sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein.
b. Der Lieferant, Dienstleister bzw. Hersteller gesteht seinen Mitarbeitern Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen zu.
e) Anti-Korruption und Anti-Bestechung
Der Lieferant, Dienstleister bzw. Hersteller akzeptiert keine Form von Korruption oder Bestechung; er lässt sich in keiner Weise darauf ein.
f) Verantwortung in der Lieferkette
a. Gültige nationale sowie internationale Gesetze und Verordnungen sind über die gesamte Lieferkette hinweg einzuhalten.
b. Alle zum Zwecke des Produktschutzes, der Lagerung oder des Transportes von Gütern durch den Lieferanten, Dienstleister bzw. Hersteller verwendeten Verpackungen müssen recyclingfähig sein oder einem der gängigen Tauschsysteme angehören.
c. Bei dem Transport von Waren ist bei der Wahl des Transportmittels darauf zu achten, dass die Umweltbelastung so gering wie möglich gehalten wird. Dabei ist bei internationalen Produkten der Transport per Schiffstransfer dem der Luftfracht und im kontinentalen Bereich der Bahntransport dem der Verbringung mit dem LKW Vorrang zu geben.
d. Die Heidenheimer Volksbank eG begrüßt ausdrücklich den Einsatz erneuerbarer Energien im Zuge des Wertschöpfungsprozesses.
e. Die Zusammenarbeit mit Herstellern und Händlern, die nachweisbar nach einem der branchenüblichen Prüfsiegel (EMAS, ISO 14001 etc.) zertifiziert oder nach einem der anerkannten Umweltsiegel auditiert sind, wird durch die Heidenheimer Volksbank eG präferiert.
Einkaufsrichtlinie
Nachhaltigkeit bei der Heidenheimer Volksbank eG
In den vergangenen fast 160 Jahren hat die Heidenheimer Volksbank eG als genossenschaftliches Kreditinstitut stets gemeinsam mit ihren Mitgliedern, Kunden und Mitarbeitern eine lebenswerte Zukunft gestaltet – getreu unserem Leitspruch „Gemeinsam besser“. Verantwortungsvolles ökologisches, soziales und ökonomisches Handeln sehen wir als unseren Beitrag für alle Menschen unserer Region. Wir wollen den nachfolgenden Generationen dieser Menschen die Möglichkeit zur freien Gestaltung Ihres Lebens und Ihrer Umwelt geben und damit auch unserer Bank und den künftigen Mitgliedern und Kunden.
Wir erkennen Nachhaltigkeit als verantwortungsvolle Aufgabe und im Besonderen als Chance für unsere Bank als auch unserer Lieferanten und Dienstleister. Wirtschaftlichen Erfolg verknüpfen wir daher eng mit unserer Umwelt und Gesellschaft. Wir stehen für unsere Werte gegenüber unseren Mitgliedern, Kunden, Mitarbeitern und einer Vielzahl anderer Anspruchsgruppen ein. Wir sehen diese Werte als unabdingbare Bestandteile unserer Beziehungen gegenüber allen unseren Geschäftspartnern.
I. Zielsetzung
Diese Einkaufsrichtlinie dient der nachhaltigen, verantwortungsvollen und transparenten Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Sie unterstützt unsere strategischen Nachhaltigkeitsziele und ist Ausdruck unserer genossenschaftlichen Verantwortung gegenüber Umwelt, Gesellschaft und Region.
II. Grundsätze
Wir fokussieren uns auf einen Einkauf, der
- ökologisch verträglich,
- sozial gerecht,
- und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Dabei orientieren wir uns an den Prinzipien des UN Global Compact sowie den ILO-Kernarbeitsnormen.
III. Nachhaltigkeitskriterien bei der Beschaffung
Bei relevanten Beschaffungsvorgängen berücksichtigen wir, soweit möglich, folgende Kriterien:
a) Ökologische Aspekte
- Bevorzugung umweltfreundlicher, energieeffizienter und langlebiger Produkte
- Reduktion von Verpackungsmaterialien und Transportwegen
- Einsatz von Recyclingmaterialien und zertifizierten Produkten (z. B. Blauer Engel, FSC, EU Ecolabel)
b) Soziale Aspekte
- Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards entlang der Lieferkette
- Ausschluss von Produkten aus Kinder- oder Zwangsarbeit
- Förderung von Vielfalt, Inklusion und fairen Arbeitsbedingungen
c) Regionale Verantwortung
- Bevorzugung regionaler Anbieter und Dienstleister, soweit wirtschaftlich sinnvoll und möglich
- Stärkung der lokalen Wirtschaft und kurzer Lieferwege
- Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Lieferanten auf Augenhöhe
IV. Auswahl und Bewertung von Lieferanten
Bei der Auswahl von Lieferanten werden Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. Bei gleichwertigen Angeboten wählen wir den Anbieter mit der besseren Nachhaltigkeitsleistung.
V. Transparenz und Dokumentation
Die Einkaufsrichtlinie wird regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst.
VI. Schulung und Sensibilisierung
Mitarbeitende, die mit Beschaffung betraut sind, werden regelmäßig durch den Nachhaltigkeitsbeauftragten zu nachhaltigem Einkauf und für ökologische und soziale Auswirkungen sensibilisiert.
VII. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Bereiche der Heidenheimer Volksbank und ist verbindlich für alle Mitarbeitenden, die mit Beschaffungsvorgängen betraut sind.