- BonusPunkte zahlen sich aus
- Mehrwert für Mitglieder
- Belohnung Ihrer Geschäftsbeziehung
VR-MitgliederBonus
Kommen Sie auf den Punkt: Werden Sie Mitglied
Ein ganz wichtiger Punkt unterscheidet uns von anderen Banken: Bei uns können Sie mehr sein als nur Kunde, nämlich Mitglied Ihrer Heidenheimer Volksbank eG. Mit dem VR-MitgliederBonus punkten Sie dann zusätzlich.
Mehr als ein Geschäftsanteil
Als Mitglied Ihrer Heidenheimer Volksbank eG haben Sie die Möglichkeit, auf die Entscheidungen und Entwicklungen Ihrer Bank Einfluss zu nehmen – ganz im Sinne der genossenschaftlichen Grundprinzipien der Selbstbestimmung und Selbsthilfe. Zudem erhalten Sie neben der jährlichen Dividendenzahlung auf Ihr Geschäftsguthaben mit dem VR-MitgliederBonus einen zusätzlichen Mehrwert, der sich für Sie auszahlt.
Hier können Sie punkten
VR-MitgliederBonus ist ein Bonusprogramm, bei dem Sie als Mitglied durch die Nutzung der Angebote Ihrer Heidenheimer Volksbank eG jährlich Punkte sammeln, die bares Geld wert sind. Je intensiver Ihre Geschäftsbeziehung mit uns ist, desto mehr Punkte sammeln Sie und desto höher ist der Auszahlungsbetrag. Die Menge der Punkte, die Sie einlösen können, ist dabei abhängig von der Anzahl Ihrer gezeichneten Geschäftsanteile.
Bonuspunkte und Bonuskriterien
Seit 01.01.2020 Kreditkartenumsätze:
Für Kreditkartenumsätze in Höhe von mindestens 1.500 Euro im Quartal einen Punkt pro Quartal.
Bonuspunkte für Kredite und Darlehen bei der Heidenheimer Volksbank eG
Für Kredite und Darlehen erhält ein Mitglied ab einer Inanspruchnahme von 20.000 Euro je Quartal einen Bonuspunkt je angefangene 20.000 Euro Kreditinanspruchnahme. Kreditzusagen, Umsätze auf Kreditkartenkonten, Avale und Kredite bei unseren Verbundunternehmen werden nicht berücksichtigt. Kredite auf Gemeinschaftskonten werden zu gleichen Teilen den Mitgliedern zugerechnet, vorausgesetzt jeder Kontoinhaber besitzt eine eigene Mitgliedschaft.
Bonuspunkte für regelmäßige Gehaltseingänge auf einem Girokonto
Bei regelmäßigen Gehaltseingängen wird pro Geldeingang ein Bonuspunkt gutgeschrieben. Voraussetzung ist ein Mindestgehalt in Höhe von 500 Euro.
Zu Gehaltseingängen zählen Lohn-, Gehalts-, Pensions- und Rentenzahlungen. Regelmäßige Gehaltseingänge auf Gemeinschaftskonten werden nur berücksichtigt, wenn jeder Kontoinhaber eine eigene Mitgliedschaft besitzt. Die Bonuspunkte werden dann zu gleichen Teilen den Mitgliedern gutgeschrieben. Pro Quartal können max. 3 Bonuspunkte je Mitglied erreicht werden.
Bonuspunkte für regelmäßiges Sparen in Banksparplänen
Ab einer Mindestsparrate von 50 Euro in einen Sparplan der Heidenheimer Volksbank eG erhält das Mitglied einen Bonuspunkt. Maximal können 3 Bonuspunkte pro Quartal erreicht werden. Ein möglicher Sparplan ist VR Spar 6 Plus. Damit Sparpläne auf Basis von Gemeinschaftskonten berücksichtigt werden, muss jeder Kontoinhaber eine Mitgliedschaft besitzen. Die Mindestsparrate erhöht sich dann um die Anzahl der Kontoinhaber (Mindestsparrate x Anzahl Kontoinhaber der Gemeinschaft).
Bonuspunkt für Bankguthaben
Für ein Bankguthaben ab 20.000 Euro erhält das Mitglied einen Bonuspunkt je Quartal.
Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst
Gemeinschaftskonten
Gemeinschaftskonten können nur berücksichtigt werden, wenn alle Kontoinhaber der Gemeinschaft Mitglieder sind.
Bonuspunkteermittlung
Die Bonuspunkte werden stichtagsbezogen viermal pro Jahr jeweils zum Ende eines Quartals am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember, für das gesamte Geschäftsjahr, ermittelt.
Einlösung der Bonuspunkte
Ein Mitglied kann pro Bonusjahr maximal 4 Bonuspunkte pro Geschäftsanteil einlösen. Darüber hinaus erzielte Bonuspunkte verfallen am Geschäftsjahresende. In einem persönlichen Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen gerne, wie Sie Ihre Rendite weiter optimieren können.
Ende der Mitgliedschaft
Endet die Mitgliedschaft, so werden für das Jahr in dem die Kündigung/ Übertragung der Geschäftsanteile ausgesprochen wird, bzw. für das Jahr des Todes/ der Auflösung/ des Ausschlusses des Mitglieds keine Bonuspunkte mehr vergütet.
Wert des Bonuspunktes
Für das laufende Geschäftsjahr wird den Mitgliedern je einzulösendem Bonuspunkt ein Gegenwert in Euro in Aussicht gestellt. Der tatsächlich zur Auszahlung kommende Betrag ist abhängig von der Geschäftsentwicklung der Heidenheimer Volksbank eG und kann deshalb von dem in Aussicht gestellten Betrag abweichen.
Bonuszahlung
Die jährliche Bonuszahlung erfolgt im Folgejahr des „Punktesammelns“ nach der Vertreterversammlung. Sie wird bei nicht voll einbezahlten Geschäftsanteilen zuerst dem Geschäftsanteilskonto gutgeschrieben. Nach vollständiger Einzahlung der Geschäftsanteile wird die Bonuszahlung auf das Dividendengutschriftskonto ausgezahlt.
Versteuerung der Bonuspunkte
Bonuszahlungen sind ggf. in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen: Die gewährten Bonuszahlungen sind analog der Dividendengutschrift steuerlich zu erfassen. Bei Privatanlegern gehören die gewährten Bonusgutschriften zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungssteuer, sofern sie den Sparer-Pauschbetrag überschreiten.
Änderungsvorbehalt
Rechtliche Verpflichtungen zur Einhaltung von Vergünstigungen aus dem VR-MitgliederBonus-Programm übernimmt die Bank nicht.