Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Heidenheimer Volksbank eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Heidenheimer Volksbank eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

Unser Vorstand von links nach rechts: Elke Müller-Jordan (Vorsitzende), Jürgen Edel

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Unser Aufsichtsrat von links nach rechts: Prof. Manfred Träger, Pascal Mack, Oliver Neubrand, Tobias Bairle (stv. Vorsitzender), Dr. Helga Ströhle, Markus Maier (Vorsitzender), Katja Kolb und Alexander Kienle / Es fehlt: Carmen Mayer‑Lange
Markus Maier (Vorsitzender) Dipl.‑Ingenieur, Geschäftsführer der C.F. Maier Verwaltungs‑GmbH
Tobias Bairle (stv. Vorsitzender) Dipl.‑Ingenieur, Geschäftsführer der BAIRLE Druck & Medien GmbH
Alexander Kienle Dipl.‑Kaufmann, Mitglied der Geschäftsführung Wanzl GmbH & Co. KGaA
Katja Kolb  
Pascal Mack Steuerberater, Geschäftsführer der fion partners GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Carmen Mayer‑Lange Dipl.‑Betriebswirtin, Geschäftsführerin der Dörflinger Bedachungs‑ und Fassadenbau GmbH & Co. KG
Oliver Neubrand Finanzvorstand Paul Hartmann AG
Dr. Helga Ströhle Fachärztin für psychotherapeutische Medizin, selbstständig
Prof. Manfred Träger Rektor i. R.

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.